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Abstellplätze nachrüsten und 200 Euro Förderung erhalten

Das Land Vorarlberg fördert die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen an Gebäuden, die vor 2002 errichtet wurden. Bis zu 200 Euro pro Abstellplatz bzw. 30 Prozent der angefallenen Kosten können ausbezahlt werden, wenn die Abstellanlage eingangsnah angebra

Jeder Weg mit dem Fahrrad beginnt und endet mit einem abgestellten Rad. Und damit oft mit Schwierigkeiten. Gerade an älteren Gebäuden gibt es oft keine Möglichkeit, das Fahrrad witterungsgeschützt und diebstahlsicher abzustellen. Mit der Förderung soll dem entgegengewirkt werden.

Die Landesförderung beträgt bis zu 200 Euro pro Abstellplatz, ist aber mit 30 Prozent der förderungsähigen Kosten begrenzt. Diese 30 Prozent können ausbezahlt werden, wenn die Abstellanlage eingangsnah angebracht ist, ein Dach aufweist und das Fahrrad sicher am Fahrradrahmen abgestellt werden kann. Nicht gefördert werden reine Lenker- oder Vorderradhalterungen, da diese die Fahrräder oft beschädigen.

Markus Gmeiner

Gestohlene Fahrräder sind Tagesordnung

„Leider gehören gestohlene Fahrräder beinahe zur Tagesordnung, sicheres Abstellen ist daher besonders wichtig“, sagt Mobilitätslandesrat Johannes Rauch: „Wem das Fahrrad mehr als einmal gestohlen wurde, fährt weniger oft oder gar nicht mehr. Auch wenn ich am Weg zum Fahrrad – sei es daheim oder im Büro – zuerst weite oder umständliche Wege zurücklegen muss und vielleicht ein nasses Fahrrad vorfinde, nimmt das vielen Lust und Motivation Rad zu fahren. Im Neubau wird das Fahrradabstellen immer öfter berücksichtigt. Wir investieren hier daher bewusst in die Nachrüstung besonders an älteren Gebäuden.“

Förderung bis Ende Jahr beantragen

Die Förderung steht für alle Gemeinden, Unternehmen und Vereine zur Verfügung und ist für Büro- oder gewerblich genutzt Gebäude ebenso anwendbar wie für Mehrparteiengebäude. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, ist die Anlage noch heuer zu errichten und bis 31. Dezember 2020 zur Förderung einzureichen.

Genaue Kriterien und Förderrichtlinien für die Förderung sind hier abrufbar: Kriterien und Richtlinien.