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Auch 2021 gilt: Fahrradabstellplätze nachrüsten und Förderung nutzen

Die Landesförderung ermöglicht bis zu 200 Euro pro Abstellplatz.

Gültig ist die Förderung für die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen, die vor 2002 errichtet wurden und außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum liegen. Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden. Neben Neuerrichtungen sind auch Sanierungen bestehender Radabstellanlagen sowie die Errichtung von E-Ladestationen in Verbindung mit den Radabstellanlagen förderbar. Die Förderung einreichen können alle Betriebe, unternehmerische Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Körperschaften.

Markus Gmeiner

Zentrale, eingangsnahe und beleuchtete Plätze

Will man mehr Menschen zum Radfahren bewegen, sind sichere und attraktive Abstellanlagen dabei entscheidend: Abstellanlagen sollten zentral, eingangsnah und beleuchtet sein, das Fahrrad sollte am Bügel abgeschlossen werden können und durch die Anlage nicht beschädigt werden. „Wer um sein Fahrrad fürchtet, keine witterungssichere Abstellmöglichkeit hat, große Umwege zum Fahrrad in Kauf nehmen muss oder gar keine Möglichkeit findet, das Fahrrad abzustellen, fährt in vielen Fällen gar nicht“, sagt Landesrat Johannes Rauch: „Und das wollen wir mit der Förderung von Fahrradabstellanlagen vermeiden.“

Kriterien und Richtlinien

Genaue Kriterien und Richtlinien gibt es hier: Förderung Sanierung Fahrradparken

Fahrradinfrastruktur im Mittelpunkt

Spätestens seit dem E-Bike-Boom rückt die Infrastruktur für Fahrräder und E-Bikes in den Mittelpunkt. Dies kann aber gerade im verdichteten Wohnbau eine Herausforderung darstellen. Ein neuer Leitfaden für Planungsbüros, Bauträger und Gemeinden vermittelt Standards und gibt Tipps. Weitere Informationen: www.vorarlberg.at/fahrrad