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Die Errichtung von Photovoltaikanlagen soll künftig erleichtert werden

Die beabsichtigte Novelle zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz sieht eine deutliche Erhöhung des Schwellenwertes für die Bewilligung von Photovoltaikanlagen vor.

Nach der abgeschlossenen Begutachtungsphase wurde die Gesetzesänderung von der Landesregierung als Regierungsvorlage beschlossen und dem Landtag zugeiwesen. Energielandesrat Johannes Rauch erläutert: „Nach bestehenden Genehmigungserleichterungen im Baurecht soll die Errichtung von Photovoltaikanlagen auch elektrizitätsrechtlich erleichtert werden. Vorarlberg nimmt österreichweit eine Vorreiterrolle ein“.

Markus Gmeiner

Wasserkraft und PV zentrale Energieträger

Neben der Wasserkraft ist Photovoltaik die zentrale Technologie zur angestrebten Stromversorgung durch 100 Prozent erneuerbare Energieträger. Der Ausbau von Stromerzeugung aus PV-Anlagen ist daher ein erklärtes Ziel der Vorarlberger Landesregierung. Im Regierungsprogramm ist eine Verdreifachung der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen bis 2030 vorgesehen. Die Erhöhung der elektrizitätsrechtlichen Bewilligungsgrenze soll die Errichtung von großen Anlagen erleichtern und leistet einen wichtigen Beitrag zum Photovoltaik-Ausbauziel.

Die Erleichterung betrifft Personen bzw. Unternehmen, die Strom aus Photovoltaikanlagen erzeugen und verkaufen (Elektrizitätsunternehmen). Also nicht bloß für ihren Energieverbrauch erzeugen. „Damit soll die Errichtung von PV-Anlagen weiter erleichtert werden. PV leistet einen wichtigen Beitrag zur Energieautonomie und zur aktiven Umsetzung von Klimaschutz in Vorarlberg“, so Landesrat Rauch und fügt hinzu: „Diese Novelle ist auch ein weiterer Schritt in Richtung Entbürokratisierung.“

Gesetz tritt voraussichtlich ab Jänner 2021 in Kraft

Das Gesetz wird im Herbst im Landtag behandelt und voraussichtlich im Jänner 2021 in Kraft treten. Landesrat Rauch: „Der Ausbau von Photovoltaikanlagen ist für unser Ziel, bis zum Jahr 2030 Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu schöpfen, von großer Bedeutung. Die Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes soll die Errichtung von Photovoltaikanlagen weiter erleichtern. Das ist ein Beitrag zur Energieautonomie und zum Klimaschutz in Vorarlberg.“