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Elektromobilität – Förderung Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrwohnungshäuser 2020

„Zur Erreichung der Klima- und Energieziele im Verkehrsbereich und zur Verbesserung der Luftqualität ist eines klar: Neben dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs und der Erhöhung des Rad- und FußgängerInnenanteils brauchen wir auch einen Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge“, verdeutlicht der Landesrat Joahhnes Rauch. Das Rennen um die Antriebstechnologie der Zukunft scheint zumindest im PKW-Bereich derzeit entschieden. Batterieelektrische PKW’s werden sich wohl in den nächsten zwei Jahrzehnten durchsetzen – Rauch: „Schon heute ist die Reichweite moderner E-Autos für die allermeisten Anwendungen ausreichend.“

Markus Gmeiner

Ladeinfrastruktur weiter ausbauen

Derzeit sind bereits mehr als 2.000 E-Fahrzeuge auf Vorarlbergs Straßen unterwegs. 2020 wird nochmals mit einer deutlichen Steigerung der Zulassungszahlen gerechnet. „Das bedeutet, dass auch die zugehörige Ladeinfrasstruktur entsprechend ausgebaut werden muss“ so Landesrat Rauch.

Im Neubau und bei bestehenden Einfamilienhäusern ist die Installation meist mit überschaubarem Aufwand möglich. Bei bestehenden Mehrwohnungshäusern ist die nachträgliche Installation meist mit einem deutlich höheren technischen und auch organisatorischen Aufwand verbunden. Landesrat Rauch: „Zur Abfederung des Mehraufwands führt das Land Vorarlberg die Förderung der Installation von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in bestehenden Mehrwohnungshäusern 2020 fort“.

Zur Abfederung des Mehraufwands führt das Land Vorarlberg die Förderung der Installation von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in bestehenden Mehrwohnungshäusern 2020 fort.Landesrat Johannes Rauch

Förderbare Mehrwohnungshäuser

Förderbar sind Mehrwohnungshäuser die über mindestens drei Hauptwohnsitze verfügen und 2016 oder früher errichtet wurden. Förderbare Maßnahme ist die Schaffung der Grundvoraussetzung zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für E-PKW´s. Konkret sind das die baulichen Anpassungen im Gebäude, wie zum Beispiel Mauerdurchbrüche und Kabeltrassen, sowie die zugehörigen Elektrikerarbeiten im Gebäude und falls erforderlich die Verstärkung der Hausanschlussleitung.

Bis zu 700 Euro pro erschlossenem Stellplatz

Bis zu 700 Euro pro erschlossenem Stellplatz
Die Förderung beträgt 300 Euro pro erschlossenen Stellplatz und im Fall öffentlich zugänglichen oder Car Sharing Stellplätzen 500 Euro pro Stellplatz. Muss die Hausanschlussleitung verstärkt werden, erhöht sich die Förderung um 200 Euro pro erschlossenem Stellplatz. Begrenzt ist die Förderung mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 10.000 Euro pro Mehrwohnungshaus.

Interessierte Eigentümer oder Mieter können sich an die zuständige Hausverwaltung wenden.