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Energieförderrichtlinie 2021/2022: Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme bleibt sehr attraktiv

Mit Anfang des Jahres 2021 werden die Förderungen übersichtlicher und einfacher für die Förderwerbenden. Ein Blick auf die Tabellen in der Richtlinie lohnt sich, da es einige Anpassungen und zum Teil sogar Erhöhungen für Förderungen von einzelnen Systemen (zB Lüftung) gibt. Der Schwerpunkt wird künftig auf den Bestand gelenkt und der Förderschwerpunkt „Raus aus Öl“ verlängert. Für ein förderbares Heizsystem in einem Einfamilienhaus im Bestand kann beispielsweise je nach Förderstufe eine Förderung zwischen 2.000 Euro und 4.000 Euro vergeben werden.

Der Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen hilft das Klima zu schützen und ist deswegen auch ein wichtiger Beitrag für unser Ziel der Energieautonomie VorarlbergLandesrat Johannes Rauch

Raus aus Öl Schwerpunkt wird verlängert

Das Land Vorarlberg und die Bundesregierung verlängern ihre Förderungsschwerpunkte „Raus aus Öl“. Laut neuer Energieförderrichtlinie des Landes Vorarlberg bekommt, wer seine Ölheizung durch einen Nahwärmeanschluss, eine Wärmepumpe (Wasser/Wasser, Sole/Wasser) oder eine Holzheizung ersetzt, für ein Eigenheim bis zu 4.000 Euro. Dazu kommen noch 5.000 Euro Bundesförderung. Unterm Strich beträgt die Förderung von Bund und Land zusammen bis zu 9.000 Euro. Aktuell sind rund 27.000 Ölkessel in Vorarlberg in Betrieb, ca. zwei Drittel davon schon seit 20 Jahren oder länger. Das Energieinstitut Vorarlberg bietet eine spezifische Raus aus Öl Beratung an, um die jeweils beste Alternative zu finden. „Wir empfehlen allen Besitzerinnen und Besitzern von Ölheizungen, sich beim Energieinstitut über den Umstieg auf eine alternative Heizung beraten zu lassen“, sagt Rauch abschließend.

Zukünftiger Förderschwerpunkt liegt im Bestand

Da im Neubau eine CO2-Reduktion zunehmend über das Baugesetz erfolgt und mehr Mittel im Bestand eingesetzt werden müssen, wird es für Gebäude mit Baueingabe nach dem 31. Dezember 2021 keine Förderung mehr für Heizsysteme geben. Zur Sicherstellung der Planungssicherheit können Heizsysteme im Neubau bis dahin nach wie vor nach der Richtlinie 2020 gefördert werden. Weiterhin gefördert werden thermische Solaranlagen und Lüftungsanlagen. „ExpertInnen fordern schon lange, dass wir uns bei den Förderungen auf Bestandsbauten konzentrieren, da dieser Beitrag für die Ziele der Energieautonomie als sehr viel höher eingeschätzt wird“, erklärt Landesrat Rauch. Mit der Einschleifregelung soll ein möglichst guter Übergang gewährleistet werden.