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Wegweisende Vorgaben für das zukünftige Bauen

Die Landesregierung hat die Novelle der Bautechnikverordnung beschlossen.

Die Novelle der Bautechnikverordnung (BTV) wird am 1. Jänner 2022 in Kraft treten. Mit der Novelle werden insbesondere die von allen neun Bundesländern beschlossenen Richtlinien des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) für verbindlich erklärt. Abweichungen und Vereinfachungen für Vorarlberg werden in der Novelle ebenso vorgesehen, wie der Vorarlberger Weg in Sachen Energieeffizienz. Der Novelle der Bautechnikverordnung ging ein umfassender Arbeitsprozess voran, bei dem die betroffenen Abteilungen des Amtes der Landesregierung, ebenso wie die Interessensvertreterinnen und Vertreter, sowie die Gemeinden eingebunden waren.

Fokus auf Ausbau der Fernwärme

Die Novelle der Bautechnikverordnung beinhaltet wegweisende Vorgaben im Hinblick auf die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz. So sollen unter anderem die (technischen) Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz den Anforderungen an das Niedrigstenergiegebäude gleichgesetzt werden. Somit wird fixiert, welche Anforderungen an die Hüllqualität von Gebäuden zukünftig gestellt werden. Zudem gibt es eine jährliche schrittweise Steigerung der Anforderungen an den CO2-Ausstoß. „Damit haben wir gemeinsam erstmalig einen Pfad festgeschrieben, was die Anforderungswerte beim zukünftigen Bauten betrifft‘‘, so Landesrat Tittler. Bei der Wahl des einzusetzenden Energieträgers sollen – mit Ausnahmen – künftig ausschließlich hocheffiziente alternative Energiesysteme zum Einsatz kommen dürfen. Insbesondere wird künftig darauf abgestellt, ob die nächstgelegene Fernwärmeleitung bis zu 50 Meter vom Baugrundstück entfernt ist. Fernwärme soll im Rahmen der Energieautonomie+ bis 2030 verdoppelt werden.

Innerhalb von Fernwärmeversorgungsgebieten gilt mit der neuen Bautechnikverordnung ab sofort die strengste CO2 Anforderung: Fossiles Gas ist damit de facto nicht mehr bzw. nur in sehr energieffizienten Gebäuden möglich. Energielandesrat Johannes Rauch führt dazu aus: „Die BTV setzt klare Rahmenbedingungen zum Ausbau der Fernwärme. Mit erneuerbarer Fernwärme in Gebieten mit hoher Wärmedichte wird und muss fossiles Gas in der Raumwärmeversorgung zurückgedrängt werden.“

Mit erneuerbarer Fernwärme in Gebieten mit hoher Wärmedichte wird und muss fossiles Gas in der Raumwärmeversorgung zurückgedrängt werden.Energielandesrat Johannes Rauch

Leerverrohrung für die "letzte Meile"

Außerdem wird mit der vorliegenden Novelle bei Neuerrichtungen von Gebäuden eine Leerverrohrung für die sogenannte „letzte Meile“ der Breitbandversorgung auf dem Privatgrundstück vorgesehen. Schließlich werden mit der Novelle Bestimmungen betreffend die Ausstattung von Fahrradabstellflächen mit einer geeigneten Leitungsinstallation für Elektrofahrräder eingeführt. Für Fahrradabstellflächen im Neubau und bei größeren Renovierungen, sofern die Fahrradabstellfläche Teil der Renovierung ist. „E-Bikes haben das Potential viele Autofahren zu ersetzten. Jedes E-Bike soll im Fahrradabstellraum geladen werden können und das Laden der Akkus in der Wohnung der Vergangenheit angehören“, erklärt Landesrat Rauch.