Bundesrat bestätigt Einbauverbot für Ölkessel bei Neubauten
In seiner 900. Sitzung beschloss der Bundesrat das sogenannte Ölkesseleinbauverbotsgesetz (ÖKEVG 2019) einstimmig. Konkret wird laut Gesetz die Aufstellung und der Einbau von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten verboten.
Rückwirkend gültig
Basis des Gesetzes ist ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT. Ein entsprechender Beschluss war im Nationalrat bereits am 25. September 2019 gefasst worden, allerdings war zuerst eine Notifizierung durch die EU-Kommission notwendig. Da kein Einspruch seitens der EU eingelangt wurde, konnte das Gesetz diese Woche dem Bundesrat vorgelegt werden. Die Zustimmung erfolgte einstimmig, damit ist das Verbot mit der notwendigen Verfassungsmehrheit ausgestattet. Es ist ab 1. Jänner 2020 rückwirkend gültig.
Ab 2035 keine Ölheizungen mehr
Das beschlossene Gesetz ist eine wichtige Maßnahme zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und zum Umstieg auf alternative Heizformen. In weiterer Folge müsse die gesamte Erzeugung von Raumwärme auf nachhaltige Energieträger umgestellt werden, sagte Bundesrat Adi Gross zum beschlossenen Gesetz. Im Regierungsprogramm ist zumindest für die Ölkessel ein konkreter Zeitplan festgelegt: Ab 2021 solle es nicht mehr erlaubt sein, Ölkessel bei Heizungswechseln einzubauen. Alle Ölkessel, die älter als 25 Jahre sind, müssen ab 2025 ausgetauscht werden. Das erklärte Ziel ist: Bis 2035 soll es keine Ölheizungen mehr geben.