Die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird ab sofort noch leichter
Die Novelle zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz tritt in den nächsten Tagen Kraft.
Im Rahmen der Novelle wird eine deutliche Erhöhung des Schwellenwertes für die Bewilligung von PV-Anlagen umgesetzt. Konkret wird die Schwelle von 100kWpeak auf 500kWpeak angehoben. „Diese Erleichterung betrifft Personen bzw. Unternehmen, die Strom aus Photovoltaikanlagen erzeugen und verkaufen (Elektrizitätsunternehmen), also nicht bloß für ihren Eigenverbrauch erzeugen“, informieren die Landesräte Johannes Rauch und Marco Tittler.
Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energiequellen abdecken
Ein zentrales Ziel der Energieautonomie ist, dass die Stromversorgung bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern abgedeckt wird. Der Ausbau der Photovoltaik ist neben der Wasserkraft daher ein wichtiger Baustein für die Zielerreichung. Im Regierungsprogramm ist mit PVx3 eine Verdreifachung der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen bis 2030 vorgesehen. Mit der Erhöhung der elektrizitätsrechtlichen Bewilligungsgrenze wird die Errichtung von großen Anlagen erleichtert und leistet einen wichtigen Beitrag zum Photovoltaik-Ausbauziel.
Anlagen für Gewerbe und Industriebetriebe
Die Erhöhung der Genehmigungsfreistellung betrifft Anlagen über 100 kWp. Anlagen dieser Größe werden vermehrt auf Dächern von Gewerbe und Industriebetrieben installiert. „Die Vorarlberger Wirtschaft ist ein wichtiger und starker Partner im Prozess der Energieautonomie. Die Gesetzesnovelle ist ein weiterer Schritt in Richtung Deregulierung und Entbürokratisierung. Gleichzeitig schafft sie die Grundlage für attraktive Investitionen, die auch ein wichtiger Impuls für die Wirtschaft sind“, betont Landesrat Tittler