Förderprogramm „Solare Großanlagen“: Noch bis 28. Februar einreichen
Aufgrund des großen Erfolgs im letzten Jahr, werden in der aktuellen Ausschreibung des Förderprogramms des Klima- und Energiefonds thermische Solaranlagen mit einer Dimension von 100m² bis 10.000m² Kollektorfläche beziehungsweise auch angekoppelte Wärmepumpentechnologien gefördert.
Die wesentlichen Eckpunkte hier kurz zusammengefasst:
- Bei der Kombination Solarthermie mit Wärmepumpe wird auch die Komponente Wärmepumpe mit dem gleichen Fördersatz gefördert
- Planungsleistungen sind bis zu 15 Prozent der gesamten Investitionskosten als Planungshonorar förderbar
- KMUs erhalten bei Einsatz innovativer Speicherlösungen einen zusätzlichen Förderzuschlag von 5 Prozent (bis 2000m² Kollektorfläche)
- Einreichungen sind noch bis 28. Februar 2020, 12 Uhr möglich (Online-Einreichung)
Einreichkategorien
Für die gegenständliche Ausschreibung stehen folgende Einreichkategorien zur Verfügung:
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Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben
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Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen
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Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
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Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe
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Neue Technologien und innovative Ansätze (hier können Kollektorflächen zwischen 50m² und 500m² eingereicht werden)
Fördersätze
Der Fördersatz liegt bei Anlagengrößen bis 2.000m² bei 40 Prozent der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten zuzüglich 5 Prozent KMU-Zuschlag. Für Anlagengrößen ab 2.001m² bis 5.000m² liegt der anteilige Fördersatz bei 30 Prozent. Für größere Anlagen werden ab 5.001m² anteilig 20 Prozent der umweltrelevanten Mehrkosten als Fördersatz berechnet.