In drei Schritten zur eigenen Photovoltaikanlage
Ganz einfach zum eigenen Sonnenkraftwerk auf dem Dach: Jetzt von attraktiven Förderungen und Einspeisetarifen profitieren.
Das Land Vorarlberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 seinen gesamten Stromverbrauch aus erneuerbaren Quellen zu decken. Photovoltaik wird dabei eine besonders wichtige Rolle spielen. Bis 2030 soll die Stromproduktion auf 330 GWh gesteigert werden. Das entspricht dem Stromverbrauch von rund 95.000 Haushalten. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Ausbaugeschwindigkeit bis 2030 kontinuierlich auf das 3–fache des bisherigen jährlichen Ausbaus gesteigert werden. Jedes „Sonnendach“ ist ein Beitrag zur Energieautonomie+ des Landes, aber auch zu Ihrer ganz persönlichen Energieautonomie.
Sonnenenergie zu nutzen ist nicht nur klimafreundlich, sondern auch ein Schritt in die Unabhängigkeit von Öl- und Gaslieferungen. Denn Sonnenstrahlen brauchen keine Pipeline. Immer mehr Vorarlberger:innen produzieren saubere Energie mit Photovoltaik-Anlagen – machen auch Sie mit! Nur gemeinsam erreichen wir die Energieautonomie.Landesrat Daniel Zadra
Schritt 1: Abklärung der Rahmenbedingungen
Ist eine PV-Anlage auf meinem Haus überhaupt technisch möglich bzw. sinnvoll?
Nur in wenigen Ausnahmefällen verunmöglichen die Rahmenbedingungen die Installation einer PV-Anlage – etwa aufgrund von statischen Bedenken. Das betrifft allerdings zumeist Flachdächer im Gewerbebereich. Im Privatbereich ist die Installation fast immer möglich. Und zumeist auch sinnvoll. Mehr dazu weiter unten.
Abgesehen von statischen Einschränkungen können in sehr seltenen Fällen auch baurechtliche Einschränkungen die Installation einer PV-Anlage verhindern – auch wenn PV-Anlagen in der Regel bewilligungsfreie Bauvorhaben sind. Erkunden Sie sich hierzu bei Ihrer Baubehörde.
Ist mein Dach für eine PV-Anlage gerüstet?
Im Regelfall: Ja. In wenigen Fällen sind Detailfragen abzuklären – etwa dann, wenn das Dach innerhalb der nächsten fünf Jahren saniert werden muss.
Wie groß soll die PV-Anlage sein?
Die Faustregel lautet: So groß wie möglich. Neben wirtschaftlichen Gründen – im konkreten die attraktiven Einspeisetarife – steigt auch der Strombedarf im Haushaltsbereich tedenziell an (Stichwort Elektromobilität).
Die durchschnittliche Leistung einer PV-Anlage auf einem Vorarlberger Einfamilienhaus beträgt 5 kWp. Damit können rund 5.000 kWh Strom produziert werden – was ungefähr dem Strombedarf eines 4-Personen-Haushalts (ohne Elektroauto) entspricht. Mit einem Elektroauto wäre eine Anlagengröße von 8-9 kWp zu empfehlen. Pro kWp-Leistung sind rund sechs Quadratmeter Dachfläche erforderlich.
Welchen Qualitätskriterien muss eine PV-Anlage entsprechen?
Das Energieinstitut Vorarlberg (EIV) hat eine Liste von Anforderungskriterien erstellt – hier zu finden.
Ist die Sonneneinstrahlung auf mein Dach ausreichend?
Auch hier gilt – im Regelfall: Ja. Im Solarkataster Vorarlberg kann im Detail nachgeschaut werden. Hier gilt die Faustregel: Eine detaillierte Abklärung ist bei blauen Zonen erforderlich. Gelb und Rot bedeutet: Einer Installation steht nichts im Wege.
Ab wann rechnet sich eine PV-Anlage?
Der Amortisationszeitraum hängt von der Nutzung und der Größe der Anlage ab. Mit dem EIV-Tool SUSI können entsprechende Berechnungen angestellt werden – auch, ob und inwiefern ein zusätzlicher Batteriespeicher sinnvoll ist.
Tipp
Schritt 2 – Fördermittel beantragen
Die Umsatzsteuer von 0% (Nullsteuer)
gilt für die Investition in eine Photovoltaik-Anlage, wenn diese
- eine Leistung von nicht mehr als 35 kWp erreicht, und
- auf einem Gebäude oder in der Nähe des Gebäudes (auf Gebäude oder Bauwerk des selben Grundstücks, bspw. bestehende Garage, Gartenschuppen oder Zaun), angebracht wird, das dem Wohnzweck dient, oder von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt wird, oder von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt wird, und
- keine Förderung über das EAG umgesetzt wurde (bzw. kein offenes Förderansuchen besteht).
Die reduzierte Umsatzsteuer ist zeitlich von 1.1.2024 bis 31.12.2025 begrenzt.
Für alle anderen Anlagen gelten noch die Verfahren der Investitionszuschüssen.